Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft

Wir bieten unseren MItgliedern kostenlose Rechtsberatung zu allen rechtlichen Fragen rund um die selbstbewohnte Mietwohnung. Auf Wunsch schreiben wir in Ihrem Namen Briefe oder Mails an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung und verleihen Ihren Interessen so den notwendigen Nachdruck.

In der Mitgliedschaft ist außerdem eine Rechtsschutzversicherung enthalten, so dass Sie keine Angst vor den Kosten eines Rechtsstreits vor Gericht haben müssen.

Mehr erfahren Sie hier: Sieben gute Gründe für den Deutschen Mieterbund Esslingen-Göppingen

Sie haben unmittelbar nach Ihrem Eintritt Anspruch auf die Rechtsberatung des Deutschen Mieterbunds Esslingen-Göppingen e.V.. Wir bitten um Verständnis, dass wir vor der ersten Rechtsberatung die Zahlung des Mitgliedsbeitrags verlangen.

Der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen finanziert seine Leistungen ausschließlich aus den Beiträgen seiner Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab dem 1. Januar 2024 95 Euro.

Für Mitglieder, die eine eigene Miet-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, ermäßigt sich der Beitrag um 20 Euro auf 75 Euro. Mehr über unsere Mitgliedsbeiträge finden Sie hier.

Mit dem Eintritt ist - unabhängig vom Eintrittsdatum - der volle Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.

 

Ja. Wer Leistungen der Grundsicherung bezieht, bezahlt einen ermäßigten Beitrag von 50 Euro jährlich.

Ja. Wenn Sie einen Gewerberaum, also ein Büro, ein Ladengeschäft oder einen Lagerraum gemietet haben, beraten wir Sie ebenfalls. Der Mitgliedsbeitrag für Gewerbemieterinnen und -mieter beträgt 144,50 Euro im Jahr. Für Gewerberaummieter ist keine Mietrechtsschutzversicherung möglich.

Das ist schade. Bitte beachten Sie die Regeln zur Kündigung in unserer Satzung. Ihre schriftliche Austrittserklärung muss bis zum 30. September bei uns eingehen. Dann endet die Mitgliedschaft zum Jahresende.

Hinweis: Die Kündigung ist frühestens zum Ende des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Eintrittsjahr folgt, möglich.

Auch wenn Sie aus unserem Tätigkeitsbereich weg ziehen, müssen Sie die satzungsgemäße Kündigungsfrist beachten. Wir können Sie jedoch an den zuständigen Mieterverein an Ihrem neuen Wohnort ummelden. Sie führen dort ihre Mitgliedschaft weiter. Dabei wird der bei uns bezahlte Mitgliedsbeitrag angerechnet. Die Ummeldung zum anderen Mieterverein hat für Sie den Vorteil, dass der Mietrechtsschutz für Sie lückenlos erhalten bleibt.

Auch wenn Sie Wohnungseigentümer geworden sind, müssen Sie die Kündigungsfrist in unserer Satzung beachten. Ihre Kündigung mus also spätestens am 30. September bei uns eingehen.

Bei Leistungen aus der Rechtsschutzversicherung ist eine Wartezeit von drei Monaten zu beachten. Er nach Ablauf diesere Frist haben Sie einen Anpruchs auf Leistungen aus der Versicherung. Außérdem darf der Schaden nicht vor Beginn des Versicherungsverhältnisses eingetreten sein.

Wichtig: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur dann die Gerichtskosten, wenn der Mieterverein sich erfolglos um eine außergerichtliche Einigung bemüht hat. Außerdem muss Aussicht auf Erfolg bestehen.

Mehr zur Rechtsschutzversicherung erfahren

Sie können nach § 355 BGB Ihre Online-Beitrittserklärung ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) innrthalb von 14 Tagen nac Beitritt widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Abschluss der Mitgliedschaft. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Deutscher Mieterbund Esslingen-Göppingen e.V.
Martinstr. 34
73728 Esslingen

Telefax: 0711 / 35 44 47
Email: info(at)mieterbund-es-gp.de

Wichtiger Hinweis

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Das bedeutet, dass Sie bei einer Inanspruchnahme unserer Rechtsberatung beim Deutschen Mieterbund Esslingen-Göppingen e.V. vor Ablauf der Widerrufsfrist die Mitgliedschaft grundsätzlich nicht mehr widerrufen können. Sie können die Mitgliedschaft dann nur satzungsgemäß kündigen.

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