Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft

Wir bieten unseren MItgliedern kostenlose Rechtsberatung zu allen rechtlichen Fragen rund um die selbstbewohnte Mietwohnung. Auf Wunsch schreiben wir in Ihrem Namen Briefe oder Mails an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung und verleihen Ihren Interessen so den notwendigen Nachdruck.

In der Mitgliedschaft ist außerdem eine Rechtsschutzversicherung enthalten, so dass Sie keine Angst vor den Kosten eines Rechtsstreits vor Gericht haben müssen.

Mehr erfahren Sie hier: Sieben gute Gründe für den Deutschen Mieterbund Esslingen-Göppingen

Sie haben nach Ihrem Eintritt Anspruch auf die Rechtsberatung des Deutschen Mieterbunds Esslingen-Göppingen e.V, sobald Beratungstermine verfügbar sind. Wir bitten um Verständnis, dass wir vor der ersten Rechtsberatung die Zahlung des Mitgliedsbeitrags verlangen.

Der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen finanziert seine Leistungen ausschließlich aus den Beiträgen seiner Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab 2026 105 Euro.

Für Mitglieder, die eine eigene Miet-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, ermäßigt sich der Beitrag  auf 85 Euro. Gegen Nachweis ist ein Sozialbeitrag von 60 Euro möglich. Gewerberaum-Mieter bezahlen einen Beitrag von 160 Euro.

Mehr über unsere Mitgliedsbeiträge finden Sie hier.

Mit dem Eintritt ist der volle Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Ab Oktober beträgt der Beitrag 70 Euro. Beim Eintritt im Dezember gilt "13 für 12", d.h. der MItgliedsbeitrag bis einschließlich dem 31.12. des Folgejahres.

 

Ja. Wer Leistungen der Grundsicherung bezieht, bezahlt einen ermäßigten Beitrag von 60 Euro jährlich. Dies gilt auch für Schüler, Studierende und Azubis. Für den Sozialbeitrag ist ein Nachweis, z.B. durch einen Leistungsbescheid,  erforderlich.

Ja. Wenn Sie einen Gewerberaum, also ein Büro, ein Ladengeschäft oder einen Lagerraum gemietet haben, beraten wir Sie ebenfalls. Der Mitgliedsbeitrag für Gewerbemieterinnen und -mieter beträgt 160 Euro im Jahr. Für Gewerberaummieter ist keine Mietrechtsschutzversicherung möglich.

Das ist schade. Bitte beachten Sie die Regeln zur Kündigung in unserer Satzung. Ihre schriftliche Austrittserklärung muss bis zum 30. September bei uns eingehen. Dann endet die Mitgliedschaft zum Jahresende.

Hinweis: Die Kündigung ist frühestens zum Ende des zweiten Kalenderjahrs, das auf das Eintrittsjahr folgt, möglich.

Auch wenn Sie aus unserem Tätigkeitsbereich weg ziehen, müssen Sie die satzungsgemäße Kündigungsfrist beachten. Wir können Sie jedoch an den zuständigen Mieterverein an Ihrem neuen Wohnort ummelden. Sie führen dort ihre Mitgliedschaft weiter. Dabei wird der bei uns bezahlte Mitgliedsbeitrag angerechnet. Die Ummeldung zum anderen Mieterverein hat für Sie den Vorteil, dass der Mietrechtsschutz für Sie lückenlos erhalten bleibt.

Auch wenn Sie Wohnungseigentümer geworden sind, müssen Sie die Kündigungsfrist in unserer Satzung beachten. Ihre Kündigung mus also spätestens am 30. September bei uns eingehen.

Bei Leistungen aus der Rechtsschutzversicherung ist eine Wartezeit von drei Monaten zu beachten. Er nach Ablauf diesere Frist haben Sie einen Anpruchs auf Leistungen aus der Versicherung. Außérdem darf der Schaden nicht vor Beginn des Versicherungsverhältnisses eingetreten sein.

Wichtig: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur dann die Gerichtskosten, wenn der Mieterverein sich erfolglos um eine außergerichtliche Einigung bemüht hat. Außerdem muss Aussicht auf Erfolg bestehen.

Es gilt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schadensfall.

Mehr zur Rechtsschutzversicherung erfahren

Wir räumen Ihnen das Recht ein, Ihre Online-Beitrittserklärung ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) innerhalb von 14 Tagen nach Beitritt widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Abschluss der Mitgliedschaft. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn Sie bereits Leistungen des Vereins, insbesondere die Rechtsberatung in Anspruch genommen haben. In diesem Fall können Sie die Mitgliedschaft nur satzungsgemäß kündigen. 

Der Widerruf ist zu richten an:

Deutscher Mieterbund Esslingen-Göppingen e.V.
Martinstr. 34
73728 Esslingen

Telefax: 0711 / 35 44 47
Email: info(at)mieterbund-es-gp.de

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