Wenn der Vermieter kündigt

Kompakt: Was Sie als Mieter wissen müssen

Ein Mietverhältnis ohne feste Laufzeit kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

Für den Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist nach 5 Jahren Mietzeit auf 6 Monate, nach 8 Jahren Mietzeit auf 9 Monate.

Eine längere Frist kann sich auch bei Mietverträgen ergeben, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden.

Grundsätzlich kann der Vermieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat.

  • Ein berechtigtes Interesse kann darin liegen, dass der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt.
     
  • Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse, wenn er Eigenbedarf anmelden kann. Das bedeutet, dass er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehöri­gen oder Angehörige seines Haushaltes benötigt.

Deshalb sollten Sie nach Erhalt der Kündigung dringend unsere Beratung in Anspruch nehmen, damit wir über­prüfen können, ob Einwendungen gegen die Kündigung möglich sind.

In Zweifamilienhäusern, in denen der Vermieter selbst ebenfalls wohnt, kann dieser ohne Angaben von Grün­den kündigen. In diesem Fall verlängert sich die Kündi­gungsfrist um drei Monate.

Selbst wenn eine Kündigung wirksam ist, kann der Mie­ter der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses eine Härte bedeuten würde. Eine solche Härte kann auch vorliegen, wenn angemes­sener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht gefunden werden kann.

Dieser Widerspruch muss schriftlich erklärt werden und spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses beim Vermieter eingegangen sein. Diese Frist sollten Sie sehr sorgfältig überwachen, da die Erklärung des Widerspruches häufig die einzige Möglichkeit ist, gegen die ausgesprochene Kündigung vorzugehen.

Download Mieterinfo kompakt Nr. 3: Kündigung durch den Vermieter (pdf)

Auf den Punkt gebracht

Ihr Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse hat.

Nehmen Sie nach Erhalt der Kündigung unsere Beratung in Anspruch!

 

Mieter können der Kündigung widersprechen,